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   VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980   

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https://dejure.org/2016,68849
VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980 (https://dejure.org/2016,68849)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980 (https://dejure.org/2016,68849)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27. September 2016 - RN 6 K 15.1980 (https://dejure.org/2016,68849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen behaupteter Verschlechterung der Hochwassersituation und wasserrechtliche Genehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 06.06.2000 - 22 ZS 00.1252
    Auszug aus VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
    Es muss sich um spürbare, nicht völlig unerhebliche Nachteile handeln (VG Regensburg, U.v. 27.11.2014 - RO 2 K 13.842 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 6.6.2000 - 22 ZS 1252, BayVBl 2001, 20).

    Sind Gefahren für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte denkbar, ist der erforderliche Grad der Unwahrscheinlichkeit höher als wenn es um die Abwehr "reversibler" Schäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken geht (BayVGH, B.v. 6.6.2000, a.a.O).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
    Bei Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich ist das Gebot der Rücksichtnahme entweder Bestandteil des Tatbestandsmerkmals des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77) oder es findet in den Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB Anwendung über (den im Planbereich nach § 30 BauGB unmittelbar geltenden) § 15 Abs. 1 BauNVO, der eine Ausprägung des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme ist und Anlagen für unzulässig erklärt, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
    Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt nach der Rechtsprechung wesentlich von den jeweiligen Umständen ab (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - juris).
  • OVG Hamburg, 28.01.2016 - 2 Bs 254/15

    Gemeinschaftsunterkunft Hagendeel: Baugenehmigung darf insgesamt vollzogen werden

    Auszug aus VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
    Die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen des § 78 Abs. 3 WHG sind deutlich strenger als der Maßstab der Unzumutbarkeit in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und lassen daher im Regelfall für seine Anwendung keinen Raum (OVG Hamburg, B.v. 28.1.2016 - 2 Bs 254/15, NVwZ-RR 2016, 6686).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2137

    Nur nach Baurecht genehmigungsbedürftige Biogasanlage im Außenbereich;

    Auszug aus VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf die Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 2 CS 10.2137).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 2 B 05.2470
    Auszug aus VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
    Eine zeitlich begrenzte, auch länger andauernde Nutzungsunterbrechung im Innenbereich lässt die Wirksamkeit der Baugenehmigung grundsätzlich unberührt und rechtfertigt nicht den Schluss, der Inhaber einer Baugenehmigung habe die genehmigte Nutzung endgültig aufgegeben oder auf die Nutzung verzichten wollen (BayVGH, U.v. 1.2.2007 - 2 B 05.2470 - juris).
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